W5 -- Wie Wollen Wir Weiter Wirtschaften

Anträge des Arbeitskreises


Antrag zum Thema Klimageld,

der am 07.11.2023 und einstimmig verabschiedet wurde

 

Antrag :   Umsetzung des Klimageldes   

Antragsteller: Arbeitskreis Wirtschaftspolitik W5 

Adressat:   SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main   

Der SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main fordert die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die zeitnahe Einführung - spätestens zum 01. Januar 2025 - eines Klimageldes einzusetzen.

Begründung:  

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird zum Ausgleich zukünftig erhöhter CO2-Preise ein sozialer Kompensationsmechanismus in Form eines Klimageldes gefordert (1).

In der Studie von Frau Prof. Dr. Gisela Färber und Herrn Prof. Dr. Joachim Wieland (2) wird ein praktikabler Vorschlag unterbreitet, der in etwa neun Monaten nach Verabschiedung eines Bundesgesetzes umgesetzt werden könnte.

Die jährlichen Verwaltungskosten lägen im einstelligen Millionenbereich. Das ist weniger als ein Promille der 11-15 Milliarden Euro, die Deutschland 2025 durch den nationalen CO2-Preis einnehmen wird.  

Die Studie schlägt die Einrichtung eines digitalen „Klimaprämienregisters“ beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor, das auf Grundlage der Steuer-ID fast alle Empfangsberechtigten erfasst. Ausgezahlt würde das Klimageld gemeinsam mit anderen, bereits bestehenden Zahlungen es Staats an die BürgerInnen. Konkret nennt die Studie vier Auszahlungswege:   

● die monatliche Lohnsteuerabrechnung für abhängig Beschäftigte (über den Arbeitgeber),

● die monatliche Rentenüberweisung für RentnerInnen (über den Rentendienst der Deutschen Post), 

● die monatliche Auszahlung der Grundsicherung (über die Job-Center) sowie

● Verrechnung mit der Einkommenssteuer für alle übrigen Einkommensbezieher (3).

Mit einer raschen Umsetzung dieses Kompensationsmechanismus würde die soziale Akzeptanz erhöhter CO2-Preise angesichts steigender Energiepreise zunehmen und die sozial-ökologische Transformation breite Unterstützung erfahren.

 1 Vgl. Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechti gkeit und Nachhalti gkeit, Koaliti onsvertrag 2021 -
2025 zwischen der SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP, Berlin 2021, Seite 49 
2 Rechtliche und verwaltungsorganisatorische Möglichkeiten der Umsetzung einer Klimaprämie, Prof. Dr. Gisela 
Färber/Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaft en Speyer, Februar 2022 
3 Vgl. ebenda, Seite 10

 


Antrag des Arbeitskreises für die Europawahl, 

der auf der Europakonferenz am 9.11. beschlossen und an die Europakonferenz der Bundes-SPD im Januar 2024 weitergeleitet wurde .

Antrag : Europawahlprogramm der SPD 2024
Antragsteller: Arbeitskreis Wirtschaftspolitik W5
Adressat: SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main

Europadelegiertenkonferenz des SPD-Unterbezirks Frankfurt

                    SPD-Bezirksparteitag Hessen-Süd

                    SPD-Landesparteitag Hessen

                    SPD-Bundesparteitag

         

Der SPD-Arbeitskreis Wirtschaftspolitik – Wie wollen wir weiter wirtschaften? (W5) bittet den SPD-Unterbezirksparteitag/Europadelegiertenkonferenz des SPD-Unterbezirks Frankfurt um Zustimmung zu nachfolgendem Antrag und um Weiterleitung an die nächsthöheren Parteigremien (Bezirksparteitag Hessen-Süd, Landesparteitag Hessen und SPD-Bundesparteitag):

Im Wahlprogramm der SPD zur Europawahl 2024 soll folgende zentrale Forderung enthalten sein:

Die SPD fordert ein Europa, das sich für eine internationale Regulierung multinationaler Konzerne, globale Mindeststeuersätze für Kapitalertrags-, Körperschaftschafts-, Einkommens-, Erbschafts-, Vermögens- und CO2-Steuern einsetzt. Eine globale Bekämpfung von Steuerhinterziehung, eine Reform internationaler Institutionen wie der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Welthandelsorganisation (WTO), der UN, und der NATO sind erforderlich um im Sinne von Nachhaltigkeit, universalem Völker- und Menschenrecht den Willen zur globalen Kooperation und für eine globale Klimapolitik zu stärken.

Begründung:

Statt neue Freihandelsabkommen zu schließen, neue Ausbeutungsstrukturen zu schaffen oder jegliche Zusammenarbeit mit dem globalen Süden aufzugeben, müssen neue Strukturen der Zusammenarbeit etabliert werden. So sollen etwa Handelsabkommen den ökonomischen Austausch zwischen Europa und dem globalen Süden durchaus erleichtern, ihn aber auch regulieren, um ihn an bestimmte Ziele zu knüpfen, deren Umsetzung auch im Nachhinein stetiges Objekt der gleichberechtigten Verhandlung sein soll. Wenn Europa den global südlichen Ländern umfassendere und nachhaltigere Investitions- und Handelsangebote macht als etwa die Volksrepublik China oder die Golfstaaten, so kann sie die Länder des globalen Südens als langfristige Partner gewinnen und ihre eigenen Werte und Interessen attraktiver machen. Zudem ermöglicht eine solche Allianz die Bildung eines „dritten Blocks“, der in internationalen Konflikten etwa zwischen der Volksrepublik China und den Vereinigten Staaten von Amerika oder in der Erlangung von Strukturreformen der UN hilfreich sein kann. Dazu müssen die Angebote Europas an den globalen Süden jedoch wirklich im Interesse von dessen Bevölkerung sein und umfassendes langfristiges Wachstum ermöglichen – das Potential dazu in Form von natürlichen Ressourcen, immensen Kapazitäten für die Produktion Erneuerbarer Energie und ein umfassendes Erwerbspersonenpotential besteht im globalen Süden wie nirgendwo sonst. 

Europa muss ein Wirtschaftsmodell vorzeigen können, an dem sich andere Länder der Welt orientieren können. Europa muss der Welt demonstrieren, dass sozialer Wohlstand für alle Bevölkerungsschichten trotz einer schrumpfenden Bevölkerung mit einer schnellen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen auf Netto-Null vereinbar ist. Damit die europäische Entwicklung nicht nur ökonomisch und ökologisch erfolgreich ist, sondern auch allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugutekommt und primär die soziale Entwicklung der Bevölkerung erweitert, muss sie mit einer sozialen Politik auf vorerst nationaler Ebene einhergehen


 

Unsere bisherigen Veranstaltungen

Finanzpolitik und Schuldenbremse in Zeiten der Transformation (online 16.04.2024)

Zu diesem Thema referierte Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen und Mitglied des Sachverständigenrates in einer Videokonferenz des SPD-Arbeitskreises „Wirtschaftspolitik – Wie wollen wir weiter wirtschaften? am 16.04.2024.

Nach einem Bezug auf optimistische Aussagen von John Maynard Keynes zur Ökonomie im Allgemeinen und der Schilderung der aktuellen finanzpolitischen Lage skizzierte Prof. Dr. Achim Truger folgende Lösungsansätze:

WAS TUN (PRAGMATISCH)?

  • Maßnahmen für höhere Kredite
  • Reform der Konjunkturbereinigung ca. 5-25 Mrd. 2024
  • Periodengerechte Verbuchung von Ausgabeauf- und abschlägen: 10 Mrd.
  • Erneute Inanspruchnahme der Ausnahmeregel!
  • Nutzung von öfftl. Unternehmen / Investitionsgesellschaften „neben“ der Schuldenbremse

REFORMOPTIONEN FÜR DIE SCHULDENBREMSE

  • Reform der Schuldenbremse
  • Neues Sondervermögen ins GG (Transformation)
  • „Goldene Regel der öffentlichen Investitionen“
  • Schrittweiser Übergangszeitraum aus Notlage ins GG schreiben
  • ehrgeizige Reform der Konjunkturkomponente
  • Abschaffung der Schuldenbremse und Ersatz durch die EU-Regeln

ES BRAUCHT NOCH VIEL MEHR!

  • Eigentlich grundlegende Finanzreform
  • Grundlegende Steuerreform
  • Länder und Kommunen dauerhaft für die Transformation ertüchtigen!
  • Reform der Ausgleichsmechanismen: Länderfinanzausgleich und Kommunalfinanzreform

 

Der Basiskongresses vom 05.11.22

 

 

Die erste Veranstaltung 09.02.2017

Link zu einem Video von Ulrike Herrmann

 

 

 

Für uns im Bundestag: Armand Zorn

Für uns im Landtag: Turgut Yüksel

Für uns im Europäischen Parlament: Udo Bullmann