Arbeitskreis Wirtschaftspolitik
des SPD Unterbezirks Frankfurt
Unser Thema ist die sozial-ökologische Transformation
Daher stellen wir die Frage: Wie Wollen Wir Weiter Wirtschaften?
Der Jahresparteitag der SPD Frankfurt hat auf seinem Jahresparteitag am 12/13. Mai 2023 beschlossen, einen Arbeitskreis auf Unterbezirksebene einzurichten mit dem Ziel, dass Wirtschaftspolitik ein zentrales Feld für die SPD wird. In diesem Arbeitskreis sollen folgende Thesen für eine künftige SPD-Wirtschaftspolitik behandelt werden:
1. Klimapolitik ist Wirtschafts- und Verteilungspolitik. Das bestehende
Fortschrittsmodell passt nicht mehr zum Zustand unserer Welt. Die Klimakrise birgt
große Gefahren für gesellschaftliche Konflikte. Eine Steuerung der weiteren Entwicklung
allein über Marktanreize und Preise funktioniert nicht. Die Bepreisung von Emissionen
ist lediglich ein Lösungsansatz von vielen.
2. Die Transformation unserer heutigen Industriegesellschaft hin zu einer neuen,
klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft muss sowohl national als auch auf
internationaler Ebene verfolgt werden. Global müssen die Produzenten der
klimaschädlichen Energien Anreize erhalten, diese Ressourcen nicht weiter
auszubeuten. Nur über eine Reduzierung der Nachfrage auf nationaler Ebene wird der
Wandel nicht zu erreichen sein.
3. Es gibt keine wirkliche Alternative zu wirtschaftlichem Wachstum, industrieller
Produktionsweise und globalem Handel. Das derzeitige Wachstumsmodell ist jedoch
nicht mehr haltbar. Wir benötigen ein qualitatives Wirtschaftswachstum in Richtung
klimafreundlicher Kreislaufwirtschaft. Die internationale Arbeitsteilung muss anders
gestaltet werden und die Lieferketten sind zu regulieren. Auf Arbeitsbedingungen,
soziale und ökologische Folgen in den Herstellungsländern ist Einfluss zu nehmen.
4. Die gesellschaftliche Daseinsvorsorge ist verstärkt in die öffentliche Hand zu
legen. Dabei ist systemrelevante Infrastruktur zu verstaatlichen oder zielgerichtet zu
regulieren. Es ist eine Industrie-Strukturpolitik zu entwickeln, die den Markt mitgestaltet
und dem Staat eine aktive Rolle zuschreibt. Dabei sind Wertschöpfungsketten und
Geschäftsfelder zu regulieren, die wirtschaftlich und strategisch systemrelevant sind, um
ggf. die Herstellung in der EU zu halten und Abhängigkeiten zu vermeiden.
5. Unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen soll die Entwicklung regionaler
Transformationsnetzwerke vorangetrieben werden. Neue Formen von Eigentum und
Mitwirkung sind zu entwickeln, z.B. im Bereich des Gesellschafts- und im
Mitbestimmungsrecht oder im Genossenschaftswesen.
6. Es ist eine CO2-Berichterstattung für alle industriellen Produktionsprozesse zu
implementieren, wobei Unternehmen, die wichtige Klimaziele verfehlen, mit
wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen zu rechnen haben. Die CO2-Bilanz ist
verpflichtend und muss offengelegt werden.
7. Der Finanzierungsbedarf ist erheblich und wird aktuell unterschätzt, stellt aber
keine Unmöglichkeit dar. McKinsey (2022) geht davon aus, dass 7,5 Prozent des
globalen BIP jährlich bis 2050 an privaten und öffentlichen Investitionen notwendig sind,
um die Klimaziele zu erreichen. Der öffentliche Finanzierungsbedarf in Deutschland
wird von “Agora Energiewende” auf 460 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2030 geschätzt
(Bundesinvestitionen 90 Mrd. Euro, Kommunale Investitionen 170 Mrd. Euro und
Förderung privater Investitionen 200 Mrd. Euro). Dies sind 46 Mrd. Euro pro Jahr.
Notwendig ist eine aktive Finanzpolitik.
8. Der soziale Ausgleich ist durch Umverteilung (global, regional und national) über
die Einführung eines Klimagelds zu gestalten. Steuerhinterziehung, die nach
Schätzungen aus dem Jahr 2015 allein in Deutschland 125,1 Mrd. Euro betrug, ist
effektiv zu bekämpfen. Die Vermögenssteuer ist wieder einzuführen und die
Erbschaftssteuer ist zu erhöhen. Kapitalerträge sind der vollen Einkommensteuer zu
unterwerfen und sozialversicherungspflichtig zu machen. Auf globaler Ebene benötigt es
globale Investitionsfonds und eine Unternehmens-Mindestbesteuerung.
9. Die Einnahmenseite der Staaten ist weltweit durch höhere Mindeststeuersätze bei der
Körperschaftsteuer sowie höhere Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer mit
abgeflachtem Progressionsverlauf zu verbessern.
Weitere Informationen dazu:
https://de.statista.com/infografi k/16785/ hoehe-der-hinterzogenen-steuern-in-den-eu-staaten/
Antrag zum Thema Klimageld,
der am 07.11.2023 und einstimmig verabschiedet wurde
Antrag : Umsetzung des Klimageldes
Antragsteller: Arbeitskreis Wirtschaftspolitik W5
Adressat: SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main
Der SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main fordert die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die zeitnahe Einführung - spätestens zum 01. Januar 2025 - eines Klimageldes einzusetzen.
Begründung:
Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird zum Ausgleich zukünftig erhöhter CO2-Preise ein sozialer Kompensationsmechanismus in Form eines Klimageldes gefordert (1).
In der Studie von Frau Prof. Dr. Gisela Färber und Herrn Prof. Dr. Joachim Wieland (2) wird ein praktikabler Vorschlag unterbreitet, der in etwa neun Monaten nach Verabschiedung eines Bundesgesetzes umgesetzt werden könnte.
Die jährlichen Verwaltungskosten lägen im einstelligen Millionenbereich. Das ist weniger als ein Promille der 11-15 Milliarden Euro, die Deutschland 2025 durch den nationalen CO2-Preis einnehmen wird.
Die Studie schlägt die Einrichtung eines digitalen „Klimaprämienregisters“ beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor, das auf Grundlage der Steuer-ID fast alle Empfangsberechtigten erfasst. Ausgezahlt würde das Klimageld gemeinsam mit anderen, bereits bestehenden Zahlungen es Staats an die BürgerInnen. Konkret nennt die Studie vier Auszahlungswege:
● die monatliche Lohnsteuerabrechnung für abhängig Beschäftigte (über den Arbeitgeber),
● die monatliche Rentenüberweisung für RentnerInnen (über den Rentendienst der Deutschen Post),
● die monatliche Auszahlung der Grundsicherung (über die Job-Center) sowie
● Verrechnung mit der Einkommenssteuer für alle übrigen Einkommensbezieher (3).
Mit einer raschen Umsetzung dieses Kompensationsmechanismus würde die soziale Akzeptanz erhöhter CO2-Preise angesichts steigender Energiepreise zunehmen und die sozial-ökologische Transformation breite Unterstützung erfahren.
1 Vgl. Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechti gkeit und Nachhalti gkeit, Koaliti onsvertrag 2021 - 2025 zwischen der SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP, Berlin 2021, Seite 49 2 Rechtliche und verwaltungsorganisatorische Möglichkeiten der Umsetzung einer Klimaprämie, Prof. Dr. Gisela Färber/Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaft en Speyer, Februar 2022 3 Vgl. ebenda, Seite 10
Antrag des Arbeitskreises für die Europawahl,
der auf der Europakonferenz am 9.11. beschlossen und an die Europakonferenz der Bundes-SPD im Januar 2024 weitergeleitet wurde .
Antrag : Europawahlprogramm der SPD 2024
Antragsteller: Arbeitskreis Wirtschaftspolitik W5
Adressat: SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main
Europadelegiertenkonferenz des SPD-Unterbezirks Frankfurt
SPD-Bezirksparteitag Hessen-Süd
SPD-Landesparteitag Hessen
SPD-Bundesparteitag
Der SPD-Arbeitskreis Wirtschaftspolitik – Wie wollen wir weiter wirtschaften? (W5) bittet den SPD-Unterbezirksparteitag/Europadelegiertenkonferenz des SPD-Unterbezirks Frankfurt um Zustimmung zu nachfolgendem Antrag und um Weiterleitung an die nächsthöheren Parteigremien (Bezirksparteitag Hessen-Süd, Landesparteitag Hessen und SPD-Bundesparteitag):
Im Wahlprogramm der SPD zur Europawahl 2024 soll folgende zentrale Forderung enthalten sein:
Die SPD fordert ein Europa, das sich für eine internationale Regulierung multinationaler Konzerne, globale Mindeststeuersätze für Kapitalertrags-, Körperschaftschafts-, Einkommens-, Erbschafts-, Vermögens- und CO2-Steuern einsetzt. Eine globale Bekämpfung von Steuerhinterziehung, eine Reform internationaler Institutionen wie der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Welthandelsorganisation (WTO), der UN, und der NATO sind erforderlich um im Sinne von Nachhaltigkeit, universalem Völker- und Menschenrecht den Willen zur globalen Kooperation und für eine globale Klimapolitik zu stärken.
Begründung:
Statt neue Freihandelsabkommen zu schließen, neue Ausbeutungsstrukturen zu schaffen oder jegliche Zusammenarbeit mit dem globalen Süden aufzugeben, müssen neue Strukturen der Zusammenarbeit etabliert werden. So sollen etwa Handelsabkommen den ökonomischen Austausch zwischen Europa und dem globalen Süden durchaus erleichtern, ihn aber auch regulieren, um ihn an bestimmte Ziele zu knüpfen, deren Umsetzung auch im Nachhinein stetiges Objekt der gleichberechtigten Verhandlung sein soll. Wenn Europa den global südlichen Ländern umfassendere und nachhaltigere Investitions- und Handelsangebote macht als etwa die Volksrepublik China oder die Golfstaaten, so kann sie die Länder des globalen Südens als langfristige Partner gewinnen und ihre eigenen Werte und Interessen attraktiver machen. Zudem ermöglicht eine solche Allianz die Bildung eines „dritten Blocks“, der in internationalen Konflikten etwa zwischen der Volksrepublik China und den Vereinigten Staaten von Amerika oder in der Erlangung von Strukturreformen der UN hilfreich sein kann. Dazu müssen die Angebote Europas an den globalen Süden jedoch wirklich im Interesse von dessen Bevölkerung sein und umfassendes langfristiges Wachstum ermöglichen – das Potential dazu in Form von natürlichen Ressourcen, immensen Kapazitäten für die Produktion Erneuerbarer Energie und ein umfassendes Erwerbspersonenpotential besteht im globalen Süden wie nirgendwo sonst.
Europa muss ein Wirtschaftsmodell vorzeigen können, an dem sich andere Länder der Welt orientieren können. Europa muss der Welt demonstrieren, dass sozialer Wohlstand für alle Bevölkerungsschichten trotz einer schrumpfenden Bevölkerung mit einer schnellen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen auf Netto-Null vereinbar ist. Damit die europäische Entwicklung nicht nur ökonomisch und ökologisch erfolgreich ist, sondern auch allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugutekommt und primär die soziale Entwicklung der Bevölkerung erweitert, muss sie mit einer sozialen Politik auf vorerst nationaler Ebene einhergehen
Der Basiskongresses vom 05.11.22
Die erste Veranstaltung 09.02.2017
Link zu einem Video von Ulrike Herrmann
Für uns im Bundestag: Armand Zorn
Für uns im Landtag: Turgut Yüksel
Für uns im Europäischen Parlament: Udo Bullmann